öffentliche Bestellung | Zertifizierung nach der ISO 17024 | |
Rechtsgrundlage | § 36 und 36 a GewO | AkkStelleG |
Besteller / Zertifizierer | Kammern (IHK, AK, IK, i.d.R. LwK) | DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstellen (z.B. Sprengnetter Zertifizierung GmbH) |
Überwachung der Besteller / Zertifizierer | keine | Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH DAkkS (seit 1. Januar 2010) |
Die beiden deutschen gesetzlich geregelten Qualitätssicherungssysteme für Sachverständige in der Immobilienbewertung
Quelle: @SPRENGNETTER
Der deutsche Gesetzgeber hat sich 2009 mit Erlass des Akkreditierungsstellengesetzes und der Einführung des § 36 a Gewerbeordnung (GewO) dafür entschieden, in Deutschland zwei Qualitätssicherungssysteme auf gesetzlicher Grundlage zu etablieren. Er hat sich damit sowohl gegen die Abschaffung der öffentlichen Bestellung als auch gegen die Forderung entschieden, das Anerkennungssystem er Personenzertifizierung in § 36 GewO zu integrieren und damit den Kammern zu übertragen. Im Bereich des Sachverständigenwesens für Immobilienbewertung besteht derzeit folgende Situation: Seit 2009 besitzen demzufolge die Kammern kein Monopol mehr bezüglich der hoheitlich überwachten Sachverständigenqualitätssicherung; der Gesetzgeber hat hier zum Vorteil der Verbraucher eine Wettbewerbssituation geschaffen.) Beide Systeme beruhen seit 2009 auf gesetzlicher Grundlage. In beiden Qualitätssicherungssystemen werden die Sachverständigen von einer unabhängigen und anerkannten Stelle (Kammer bzw. DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle) geprüft und überwacht.) Insoweit sind die beiden Systeme vergleichbar. Bei der Zertifizierung nach der ISO 17024 durch international anerkannte Zertifizierungsstellen) wird jedoch nicht nur der Sachverständige überwacht, sondern auch der Zertifizierer und dessen Zertifizierungssystem (hoheitlich von der DAkkS, die quasi als Behörde fungiert). Auch die fachliche Kompetenz des im Zertifizierungsverfahren eingesetzten Personals (z. B. Prüfer) ist Bestandteil einer regelmäßigen Begutachtungen der DAkkS. Das DAkkS-Qualitätssicherungssystem nach der ISO 17024 geht daher einen wesentlichen Schritt weiter als die öffentliche Bestellung.
Gleichstellung der Zertifizierung nach der ISO 17024 mit der öffentlichen Bestellung.
Traditionell war die öffentliche Bestellung das bedeutendste deutsche Qualitätssicherungssystem (auch für Immobilienbewertungs-Sachverständige). Demzufolge war historisch der öffentlich bestellte Sachverständige in deutschen Gesetzen, Verordnungen etc. privilegiert bzw. sogar monopolisiert. Nachdem nun auch das Zertifizierungswesen gesetzlich geregelt wurde, hat der deutsche Gesetzgeber begonnen, diese Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der Bestellungskörperschaften bzw. öffentlich bestellten Sachverständigen
abzubauen. 7) In einzelnen Gesetzen und Verordnungen (z. B. § 404 Abs. 2 ZPO) steht diese formale Gleichstellung noch aus.
Quelle: http://www.sprengnetter.de