Feuchteschäden aufgrund fehlerhafter Bauwerksabdichtungen bilden eine der größten Schadensgruppe für Schäden an Gebäuden. Erdberührte und unterkellerte Bauteile, Gebäudesockel und Flachdächer gehören zu den am häufigsten betroffenen Bauteilen. Die durch nachträgliche Beseitigung der Ursachen aus undichten Bauwerksabdichtungen ausgelösten Kosten, übersteigen sehr häufig die Herstellkosten der Bausubstanz.
Abb. 1: Wassereintritt an der Deckenuntersicht einer Tiefgarage.
Unsere gutachterlichen Erfahrungen zeigen, dass die Hauptschadensursachen auf Planungsfehler bzw. handwerkliche Ausführungsfehler - oder einer Kombination aus beidem zurückzuführen sind. Dabei ist festzustellen, dass handwerkliche Ausführungsfehler nicht vermeidbar sind, jedoch nach den Erfahrungen des Verfassers bei sachkundiger Planung, Ausschreibung und Überwachung (Qualitätskontrolle) der Abdichtungsarbeiten deutlich reduziert werden können.
Häufige Planungs- und Überwachungsfehler (erdberührte Bauteile) | Häufige Fehler der Firmen (erdberührte Bauteile) |
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Verzicht auf Baugrundgutachten, Grundlagenermittlung fehlt | Ausführung der Abdichtungsarbeiten ohne Planung, bzw. Leistungsverzeichnis |
Der Bemessungswasserstand ist unbekannt und wird "angenommen" | Verzicht auf Bedenkenanmeldung wegen fehlender oder unzureichender Detailplanung |
Die Detailplanung für Abdichtung fehlt, bzw. ist fehlerhaft, fehlende Sachkunde | Fehlende oder unzureichende Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, fehlende Sachkunde |
Die Leistungsbeschreibung fehlt, bzw. ist fehlerhaft, fehlende Sachkunde | Fehlende oder unzureichende Qualitätssicherung an der Baustelle, fehlende Sachkunde |
Wesentliche Regelwerke und allgemein anerkannte Regeln der Technik sind unbekannt oder nur in Teilen bekannt, fehlende Sachkunde | Nichtbeachtung der Herstellerhinweise und Ausführungsrichtlinien |
Fehlende oder unzureichende Qualitätskontrolle der Ausführung durch sachkundige Person | Fehlende oder unzureichende Prüfung der Vorleistungen, fehlende Sachkunde |
Fehlende Sachkunde bei Planern und Ausführenden sind die häufigsten Ursachen für Feuchteschäden an Gebäuden. Dies gilt in besonderem Maße für Bauvorhaben, bei denen auf die unabhängige, baubegleitende Qualitätskontrolle durch Personen mit besonderer Sachkunde verzichtet wurde.
Normenreihe 18531 - 18535 (Gültig ab 2017 - 07):
Bauwerksabdichtungen wurden bis 2017--07 in der Normenreihe der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ geregelt. Die Normenreihe bestand aus insgesamt 10 Teilen:
Definition Bemessungswasserstand:
„Der höchste innerhalb der planmäßigen Nutzungsdauer zu erwartende Grundwasser-, Schichtenwasser- oder Hochwasserstand unter Berücksichtigung langjähriger Beobachtungen und zu erwartender zukünftiger Gegebenheiten: Der höchste planmäßige Wasserstand“
Die in der DIN 18195 beschriebenen Abdichtungsarten für erdberührte Bauteile (für Außenwände), werden hinsichtlich des Widerstandes gegen Wasserbeanspruchung (Lastfälle) wie folgt unterschieden
Die in der DIN 18195-Teil 5 beschriebene Wasserbeanspruchung „nichtdrückendes Wasser“ gilt nur für horizontale und geneigte Deckenflächen im Freien und im Erdreich, sowie für Bodenflächen in Nassräumen.
Für die Alternative, wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton "weiße Wane", werden in der WU-Richtlinie des DAfStb "Beanspruchungsklassen", in Anlehnung an die DIN 18195 definiert:
Hinsichtlich der Intensität der Beanspruchung wird zwischen Bauwerken unterschieden, bei denen Wasser einen „hohen hydrostatischen“ Druck ausübt – und solchen Bauwerken, auf die das Wasser einen geringen hydrostatischen Druck ausübt. Danach wird unterschieden ob,
Je nach Art und Aufgabe der Abdichtung, ihrem Schutzziel sowie der Größe der auf die Abdichtung einwirkenden Beanspruchungen durch Verkehr, Temperatur und Wasser, wird dabei für Bauwerksabdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen (DIN 18195-5) zwischen „mässig“ und „hoch“ beanspruchten Flächen unterschieden.
Zu den mäßig beanspruchten Flächen zählen:
Zu den hoch beanspruchten Flächen zählen:
Vor Planungsbeginn müssen deshalb Kenntnisse über die Bodenart, die Geländeform und der Bemessungswasserstand am Bauwerkstandort vorliegen. Der Verzicht auf die Einholung eines Baugrundgutachtens zur Klärung der geotechnischen Verhältnisse ist leichtsinnig. Das Jahrhunderthochwasser 2006 im Landkreis Rosenheim, sorgte leider nur kurzzeitig für eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Planern und Ausführenden. Fehlt ein Baugrundgutachten oder gesicherte Erkenntnisse zu den geotechnischen Bodenverhältnissen und dem Bemessungswasserstand, werden für die folgenden Planungsleistungen oft leichtsinnige Annahmen getroffen. Der Grundsatz, dass ohne Kenntnisse zum Baugrund vom Lastfall "drückendes Wasser" auszugehen ist und entsprechende Abdichtungsmaßnahmen „geplant“ werden müssen, wird erstaunlich oft vernachlässigt.